Herzlich Willkommen bei dem
Tennisclub Rutesheim (TCR) e.V.

 

Unsere sanierte und auf 3 Spielfelder erweiterte Halle ist seit Dezember 2021 in Betrieb. Buchungen unter https://tennisclub-rutesheim.ebusy.de.

 

 

 


Unsere Tennisanlage liegt mitten im schönen Sport- und Naherholungsgebiet Bühl. Wir verfügen für unsere ca. 450 Mitglieder und Gäste über 9 Freiplätze, drei Hallenplätze und ein hervorragendes Clubrestaurant mit einer großen, sonnigen Außenterrasse und ganzjähriger Bewirtschaftung.

 

Zum Start des Platzbuchungssystems bitte oben auf "Zur Hallenbuchung" oder " Freiplätze" klicken. Danach werden Benutzername und Passwort abgefragt.

Gastspieler und Hallenbuchungen können nur noch per Lastschrift gebucht werden können. Die Option Barzahlung und Überweisung entfällt.

Die Platzbuchungen werden im öffentlichen Internet anonymisiert dargestellt. Nur in der Freiplatz-Saison können Vereinsmitglieder, die sich vorher über "Login" (rechts oben auf dieser Seite) angemeldet haben, auch die Namen der Spieler, welche bereits Plätze gebucht haben, sehen.  Selbstverständlich können auch auf der Tennisanlage weiterhin Platzbuchungen vor Ort vorgenommen werden. Gleich hinter der codierten Eingangstür ist ein Bedienterminal installiert.


 

Fragen zu diesem Internet-Angebot bitte an ebusy@tcrweb.de

 


 

Abonnement Hallenplätze
Bei Interesse an einem Abonnement für die Winter- und/oder Sommersaison 2023 / 2024 bitten wir um eine E-Mail an info@tcrweb.de unter Angabe der gewünschten Zeit. Die Plätze werden bevorzugt an Vereinsmitglieder vergeben. 

 

Freiplatzordnung
Allgemein gilt:

Während der Saison hat jedes aktive Mitglied das Recht auf 60 Minuten Spielzeit täglich (Einzel oder Doppel).

Platzbuchung:

Jeder Spieler muss vor Spielbeginn im Online-Platzbuchungssystem "ebusy" eingetragen werden. Eine Buchung ist nur für den Spieltag selbst zulässig. Die Buchung erfolgt vor Ort am Bedienterminal (gleich hinter der codierten Eingangstür) oder über das Internet. Einzel dauern 60 Minuten, Doppel dauern 60 bis 120 Minuten. Der Platz muss spätestens 5 Minuten nach Reservierungsbeginn belegt sein, danach kann die Buchung von einem anderen Mitglied gelöscht werden und mit einer eigenen Reservierung überschrieben werden.

Stornierung von Platzreservierungen:

Stornierungen von Platzreservierungen sind systemtechnisch möglich, sollen aber die absolute Ausnahme sein. Es ist unzulässig, Plätze auf Verdacht zu buchen und die Buchung dann wieder kurz vor Spielbeginn zu stornieren. Dadurch wird anderen Mitgliedern die Möglichkeit zum Spiel genommen. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Buchungssystems kann das betreffende Mitglied zeitweise im System gesperrt werden (Stornierungen werden protokolliert).

Gäste:

Mindestens einer der auf dem Platz stehenden Spieler muss TCR Mitglied sein. Grundsätzlich darf jedes Mitglied nur 5x in der Freiplatzsaison einen Gastspieler eintragen. Eine Platzbelegung mit Gästen ist werktags nur bis 17 Uhr zulässig. Danach, sowie an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen, sind Gäste nur spielberechtigt, wenn die Plätze nicht durch aktive Mitglieder belegt sind. Die Buchung eines Gastes kann nur von einem aktiven Mitglied im Online-Platzbuchungssystem "ebusy" vorgenommen werden (die entsprechende Spielerkarte heißt "Gastspieler"). Pro Stunde Spielzeit und pro Gast werden 6 Euro berechnet. Die Bezahlung des Gastspielrechts erfolgt ab sofort nur noch per Lastschrift.

Flutlichtanlage:

Für die Benutzung der Flutlichtanlage auf den Plätzen 5 und 6 ist vor dem Halleneingang ein Münzautomat installiert. Eine Stunde kostet 3 Euro, kürzere Zeiten entsprechend weniger.

 

Hallenpreise Wintersaison pro Stunde inkl. Lichtgeld (Saison 2023/2024)
Mitglieder:

Mo-Fr.      06.00 - 13.00 Uhr:     14,00 Euro

Mo-Fr.      13.00 - 17.00 Uhr:     16,00 Euro

Mo-Fr.      17.00 - 22.00 Uhr:    19,00 Euro

Mo-Fr.      22.00 - 24.00 Uhr:    14,00 Euro

Sa + So     06.00 - 09.00 Uhr:    14,00 Euro

Sa + So     09.00 - 21.00 Uhr:    16,00 Euro

Sa + So    21.00 - 24.00 Uhr:     14,00 Euro

Für Nichtmitglieder wird jeweils 3 Euro Zusatzbeitrag pro Stunde erhoben.

Die Bezahlung des Hallenplatzes erfolgt ab sofort nur noch per Lastschrift.

 

Hallenpreise Sommersaison pro Stunde inkl. Lichtgeld (Saison 2023/2024)
Mitglieder:

Mo-So.      07.00 - 16.00 Uhr:   10,00 Euro für Einzelstunden

Mo-So.      16.00 - 23.00 Uhr:   13,00 Euro für Einzelstunden

Mo-So.      07.00 - 16.00 Uhr:   8,00 Euro im Abonnement für die ganze Sommersaison (22 Wochen)

Mo-So.      16.00 - 23.00 Uhr:   11,00 Euro im Abonnement für die ganze Sommersaison (22 Wochen)

Für Nichtmitglieder wird jeweils 3 Euro Zusatzbeitrag pro Stunde erhoben.

Die Bezahlung des Hallenplatzes erfolgt ab sofort nur noch per Lastschrift.

 

Hallenordnung
1. Eine Untervermietung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Stellt sich heraus, dass der Mieter die Halle auf Dauer nicht selbst nutzen kann, so ist eine evtl. Rückgabe der Stunde nur über die TCR Geschäftsstelle möglich. Der TCR unterstützt ggf. den Mieter bei der Suche nach einer Ersatzbelegung, ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird kein Ersatzmieter gefunden, bleibt die Zahlungspflicht für den Mieter vollumfänglich bestehen.

2. Die Halle darf nur zur Ausübung des Tennissports genutzt werden.

3. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall, dass er die Halle als Letzter verlässt, die untere äußere Eingangstür manuell abzuschließen. Dies ist aus versicherungsrechtlichen Gründen zwingend notwendig; ein einfaches Zuziehen der Tür genügt nicht.

4. Die Umkleide- und Nassräume stehen dem Mieter zur Nutzung frei. Der TCR haftet nicht für Diebstähle.

5. Die Halle darf nur in sauberen Tennisschuhen betreten werden, insbesondere sind evtl. Sandrückstände von den Freiplätzen vorher sorgfältig zu entfernen.

6. Der Mieter verpflichtet sich, mit der Halle und all ihren Einrichtungen pfleglich umzugehen. Evtl. festgestellte Mängel sind unverzüglich der TCR Geschäftsstelle zu melden. Abfälle, abgespielte Tennisbälle, Verpackungen etc. können auf der Anlage nicht entsorgt werden.

7. Kann die Halle infolge höherer Gewalt (insbesondere Brand) nicht benutzt werden, so besteht kein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Rückvergütung durch den TCR.

8. Ein Corona-Nachweis muss, Stand Sommer 2022, aktuell nicht mehr erbracht werden. Sollten sich die gesetzlichen Regelungen ändern, behalten wir uns vor, die Regelungen entsprechend anzupassen.